Allgemeine Geschäftsbedingungen/ Aufnahmebedingungen zur
zeitweiligen Unterbringung von Hunden in der
Hundepension Rainbowway
( Stand 22.05.2009)
1. Der Auftraggeber erklärt mit seiner Unterschrift, dass sich der in die Pension gebrachte Hund in seinem Eigentum befindet, bzw. dass er im Auftrag des Eigentümers handelt, ausgewiesen durch den Personalausweis.
2. Der Eigentümer haftet für jeglichen Sach- und Personenschaden in vollem Umfang, welche ggf. durch sein Tier während des Aufenthaltes in der Tierpension verursacht werden.
3.Eine Haftung bei Erkrankungen des Hundes während des Pensionsaufenthalte
wird nicht übernommen. Eine Haftung für Schäden am Tier wird ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges Verhalten des Inhabers oder Mitarbeiters der Hundepension verursacht wurde. Die Hundepension übernimmt keine Kosten, die durch Entlaufen, Krankheit, Verletzung oder Tod des Hundes entstehen, es sei denn, es liegt eine Verletzung der Aufsichtspflicht vor.
4. Für den Hund besteht eine gültige Haftpflichtversicherung, welche bei der Unterbringung vorzulegen ist. Der Hundehalter tritt für alle durch ihn oder seinen Hund verursachte Schaden ein, außer bei nachweislichem Vorsatz oder
Fahrlässigkeit der Hundepension.
5. Der Auftraggeber erklärt nach bestem Wissen, dass der untergebrachte Hund frei von ansteckenden Krankheiten, Seuchen und entwurmt ist. Der Impfpass ist vorzulegen und bleibt für die Dauer des Aufenthaltes in der Pension.
6. Der Auftraggeber trägt die vollen Kosten für Tierarzt, Medikamente usw. falls der Hund in der Pension erkrankt und nach Einschätzung der Pension ärztlicher Hilfe bedarf. Der Tierarzt wird durch die Pension gewählt.
7. Es gelten die Preise der aktuellen Preisliste oder die individuelle Absprache, welche in schriftlicher Form vorliegen müssen. Der Unterbringungspreis gilt pro Tag und der Gesamtpreis muss bei Übergabe des Hundes für die Dauer des Aufenthaltes bar entrichtet werden
8. Für den Fall, dass der Auftraggeber/ Eigentümer den in die Pension gebrachten Hund nicht vereinbarungsgemäß nach zweimaliger Abmahnung (jeweils 6 Tage) abholt, oder wird die vereinbarte Unterbringungssumme nicht bezahlt, erklärt er bereits bei Unterzeichnung des Unterbringungsvertrages , dass er nach Ablauf der genannten Fristen die Pension bemächtigt, den Hund anderweitig zu vermitteln oder ins Tierheim zu verbringen.
9. Nebenabreden zu dieser Vereinbarung bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Bestätigung.
10. Eine Wurmkur, incl. Bandwurmkur muss 3 Tage vor Pensionsbeginn durchgeführt werden, eine tierärztliche Bescheinigung ist vorzulegen. Die Kosten der Wurmkur trägt der Besitzer des Hundes.
11. Chronische Krankheiten sind der Pension vor Pensionsbeginn mitzuteilen. Eine Haftung für weitergehende Gesundheitsschäden auf Grund einer vorher nicht genannten Erkrankung wird ausgeschlossen. Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet, die Pension über Verhaltensauffälligkeiten, Aggressivität, Ängstlichkeit oder Stressanfälligkeit vor Pensionsbeginn zu informieren.
12. Der Auftraggeber versichert, dass der Hund gegen Staupe, Hepatitis, Parvovirose, Leptospirose, Tollwut sowie Zwingerhusten geimpft ist, jede Impfung mindestens 30 Tage und nicht älter als ein Jahr ist. ( Impfpass )
13. Der Tierhalter haftet für alle Schäden, welche durch den Verstoß gegen die Impfpflicht entstehen.
14. Für die Zeit der Unterbringung des Hundes in der Hundepension ist der Hund über die Hundepension nicht haftpflichtversichert. Die Hundepension übernimmt keine Haftung für etwaige Verletzungen oder Verlust des Tieres, es sei denn, der Hundepension fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last. Verletzungen des Tieres sind bei der Abholung der Pension anzuzeigen, spätere Anzeigen einer Verletzung werden nicht anerkannt und lösen unter keinen Umständen eine Schadensersatzpflicht aus.
15. Kann der Hund nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abgeholt werden, ist es der Hundepension unverzüglich anzuzeigen.
16. Für mitgebrachte Gegenstände wie Körbe, Decken, Spielzeug u.s.w., übernimmt die Pension keine Haftung.
17. Die aktuelle Preisliste ist verbindlich und gilt mit der Unterzeichnung des Vertrages als anerkannt. Die Unterbringungskosten werden bei Abgabe des Hunde in bar fällig.
18. Bei Stornierung des gebuchten Aufenthaltes werden Stornogebühren fällig.
Sie betragen:
2 Wochen vor Anreisetermin 30 %
der Pensionskosten
1 Woche vor Anreisetermin 50 % der Pensionskosten
19. Die persönlichen Vertrags- und Registrierungsdaten unterliegen dem Datenschutz und werden nicht an Dritte weitergegeben oder verkauft.
20. Mit seiner Unterschrift unter den Pensionsvertrag bestätigt der Kunde, die vorliegende AGB zur Kenntnis genommen zu haben.
21. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
Den dazugehörigen Vertrag finden Sie auf der nächsten Seite!
Impressum:
Ingrid Marxen
Königswiller Weg 26a
24837 Schleswig